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Recht

Rasen mähen

Rasen mähen ist für den einen entspannende Freizeitgestaltung, für den Nachbarn dagegen ruhestörender Lärm. Werden die ersten Rasenmäher in Betrieb genommen, kommt es darüber oft zu Nachbarstreitigkeiten.
Das hat sogar der Bundesgesetzgeber erkannt und eine Rasenmäherlärm-Verordnung erlassen. Danach dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 7:00 Uhr nicht und an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht betrieben werden.
Die Geräusche der Rasenmäher dürfen dabei folgende Emissionswerte nicht überschreiten:

Geräte mit bis zu 3 kW 68 Dezibel
Geräte von 3 bis 7 kW 72 Dezibel
Geräte über 7 kW 77 Dezibel.

Lärmarme Rasenmäher (= weniger als 60 Dezibel) dürfen allerdings an jedem Tag betrieben werden, dies aber auch nur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr.

Parallel zu der bundeseinheitlichen Regelung haben einige Bundesländer und/oder Kommune weitergehende Schutzbestimmungen erlassen. Diese verbieten den Betrieb von Motorrasenmähern auch während der Mittagsruhe und schränken den Gebrauch lärmarmer Geräte teilweise auch während der Abendruhe ein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung!

Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Regelung in § 13 der Verordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung getroffen, wonach motorbetriebene Gartengeräte, insbesondere Rasenmäher, montags bis freitags nur von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr, sonnabends nur von 8:00 bis 13:00 Uhr benutzt werden dürfen. Eine Ausnahme für lärmarme Geräte ist nicht vorgesehen.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann dazu führen, dass die Polizei einschreitet.

Eva Franke


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