| Es ist schier unglaublich, zum zweiten Mal im Jahr 2008 setzt enercity eine Erhöhung der Gaspreise durch. Nach 8,8 Prozent im Frühjahr dieses Mal sogar um 22 Prozent. „Ich bin entsetzt und über alle Maßen über diese Dreistigkeit enttäuscht“, kommentierte HAUS & GRUND-Chef Rainer Beckmann das Vorgehen der Stadtwerke.
Obwohl das Landgericht Hannover nach der von HAUS & GRUND Hannover initiierten Klage in 2006 feststellte, dass die Gaspreise der Stadtwerke schon damals um 30 Prozent überhöht waren und der Widerspruch vor dem OLG noch nicht abschließend entschieden wurde, ist der nächste Griff des Monopolisten enercity in die Taschen der Bürger eine ungeheure Frechheit, so HAUS & GRUND-Chef Rainer Beckmann. Für eine Erhöhung in dieser Größenordnung gibt es keine vernünftige Begründung mehr, es sei denn, die Eigentümer und im besonderen der Mehrheitsgesellschafter Stadt Hannover haben den Vorstand im Interesse des Rot/Grünen Stadtrates hierzu angestiftet.
Rainer Beckmann fordert vom Aufsichtsrat und seinem Vorsitzenden, der zugleich hannoverscher SPD-Vorsitzender ist, sich dem in dieser Größenordnung unsozialen Gewinnstreben des Vorstandes zu widersetzen. Die betroffenen Einwohner der Region Hannover fordert Beckmann auf, sich gegen die erhöhten Gaspreise zur Wehr zu setzen und gegen die neue, völlig überzogene Erhöhung der Preise Widerspruch einzulegen. Formschreiben werden auf dieser Seite bereitgestellt.
Hier können Sie den aktuellen Musterbrief zum Thema "Gaspreiszahlung - Widerspruch, Zahlung unter Vorbehalt" herunterladen.
Hier können Sie den aktuellen Musterbrief zum Thema "Gaspreis - Widerspruch, Reduzierung um 30%" herunterladen.
Hier können Sie den aktuellen Musterbrief zum Thema "Gaspreis - Widerspruch, Rechnungskürzung" herunterladen.
Hinweise zur Verhandlung wegen überhöhter Gaspreise
Die von HAUS & GRUND initiierte Sammelklage gegen die Stadtwerke Hannover ist in zweiter Instanz. In der ersten Instanz hatten die Kläger vor dem Landgericht Hannover einen Sieg errungen, nun stehen sie vor dem Oberlandgericht Celle, das einen Sachverständigen einsetzen wird, der die Rechtmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen überprüfen soll.
Ganz wichtig! Bitte beachten Sie: Nach Auffassung des Landgerichts Hannover können die Kunden nur dann zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen, wenn sie Widerspruch gegen die Preise der Stadtwerke eingelegt haben. Dieser Widerspruch wirkt nach Auffassung des Landesgerichts nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem er eingelegt wurde. Wenn Sie also im September 2008 Widerspruch einlegen, gilt er ab September 2008 und für die Zukunft. Das Gleiche gilt für Abschläge und Jahresabrechnungen. Diese können erst ab dem Monat gekürzt werden, in dem der Widerspruch eingelegt wurde. Wir empfehlen dringend, das einbehaltene Geld zurückzulegen, da der volle Gaspreis dann zu zahlen wäre, wenn die Stadtwerke Hannover vor dem Oberlandgericht Celle, bzw. dem Bundesgerichtshof Recht bekämen.
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Hannover empfehlen wir auch, die Widersprüche sowie die Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt durch Absendung unserer Musterbriefe regelmäßig zu wiederholen. Dies sollte mindestens nach jeder Jahresabrechnung geschehen.
Mit den Vorbehaltsschreiben sowie der Ankündigung der Rechnungskürzung können grundsätzlich alle Gaskunden, die zu einem Allgemeinen Tarif von ihrem örtlichen Gasversorgungsunternehmen versorgt werden, gegen die Preisstellung ihres Versorgers vorgehen, also z.B. auch gegen E.ON Avacon und andere Stadtwerke.
Den Widerspruch können auch Gas & Fix–Kunden verwenden.
Fragen zum Gas-Urteil |