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AKTUELLES/WohnArt

Kampf gegen Gaspreise geht weiter

Im Kampf gegen hohe Gaspreise hat eine Initiative aus Garbsen einen Sieg vor Gericht errungen. Richter Reinhard Saathoff, Kartellkammer des Landgerichtes Hannover, wirft bei seinem Urteil die Frage auf, ob die oft angegriffene, aber immer noch geltende
Öl-Gaspreiskoppelung kartellrechtswidrig sei. Diese Frage könnte demnächst auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. HAUS & GRUND Hannover hatte auf den abstrusen Mechanismus hingewiesen: Im Sommer steigen zur Hauptreisezeit die Ölpreise, im Winter ziehen mit Verspätung die Gaspreise zur Heizsaison nach. Im Streit der Interessengruppe Garbsen gegen die dortigen Stadtwerke sollen die Energielieferanten jetzt nachweisen welche Einflussfaktoren bei der Preisgestaltung eine Rolle spielen, wie es sich mit der Gas-Öl-Preisbindung in anderen Ländern verhält und wann und warum diese Koppelung in Deutschland eingeführt worden ist. Der Richter forderte die streitenden Parteien auch auf zu erklären, ob es problemlos möglich sei, den Energieträger zu wechseln. Diese Aufforderung wird sicher bundesweit für Aufsehen sorgen, hat doch der Bundesgerichtshof im Juni 2007 die Klage von Gaskunden aus Heilbronn mit der Begründung zurückgewiesen, die Stadtwerke Heilbronn hätten keine Monopolstellung, weil auf dem Wärmemarkt eine Konkurrenzsituation mit anderen Energieträgern bestehe. Der BGH hatte auch entschieden, dass die Stadtwerke Kostensteigerungen an die Kunden weitergeben dürfen.

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