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Editorial

Fauler Kompromiss

Reform der Erbschaftssteuer

Auch durch Kompromisse wird eine schlechte Lösung nicht besser. Das sieht man jetzt wieder an der Erbschaftssteuerreform, die die große Koalition Anfang November beschlossen hat. Die Reform beinhaltet, dass selbst genutztes Wohneigentum komplett von der Steuer befreit wird, wenn Ehepartner oder Kinder weiter in dem Haus wohnen - unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt aber die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht. Daneben gibt es normale Vermögensfreibeträge pro Erwachsenem von 500.000 Euro sowie für Kinder von je 400.000 Euro.

Aha - so ist das jetzt. Für Kinder soll nun also gelten, dass sie für die selbst genutzte Wohnung oder Haus keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Was bitte soll das für ein Kriterium sein? Mit Steuergleichheit und -gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Der Erbe einer wertvollen Immobilie von 190 qm in bester Lage in München oder Hamburg soll steuerfrei bleiben im Gegensatz zu dem Erben einer weit weniger wertvollen Immobilie von 210 qm in einem problematischen Randbezirk einer abgelegenen Kleinstadt?

Man muss kein Prophet sein um vorauszusagen, dass das Bundesverfassungsgericht, das bisher im Sinne der Steuergleichheit und - gerechtigkeit auf den realen Verkehrswert einer Immobilie abgestellt hat, so eine Flickschusterei und ungerechte Regelung nicht durchgehen lassen wird.

In seinem Urteil vor zwei Jahren, hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht richtig festgelegt. Das Gericht hatte lediglich festgestellt, dass alle Arten von Erbschaften gleich behandelt werden müssen, nicht aber, dass es eine Besteuerung per se geben muss. Dies ist außerdem gar keine juristische Frage, sondern eine Frage des Wertekatalogs einer Gesellschaft und der Wahrung der Privatsphäre von Familien. Daran ändert auch die Frage nichts, ob es sich um 1.000 oder um 100.000 Euro handelt. Wenn eine Generation etwas aufbaut, möglicherweise auf Konsum verzichtet, Vermögen bildet und der nächsten Generation weitergibt, ist das eine private Entscheidung. Was die Nachkommen damit anstellen, ist ebenfalls ihre Sache. Gehen sie verantwortungsvoll damit um, werden sie weitere Werte schaffen, von denen Gesellschaft und Staat profitieren.

Manche argumentieren, dass der Erbe eines großen Vermögens automatisch keinen eigenen Leistungswillen mehr entfalte. Oder derjenige ohne geerbtes Vermögen wähne sich chancenlos und bliebe deshalb untätig, wodurch gesellschaftlicher Schaden entstehe. Abgesehen davon, dass dies doch eher eine Frage gleicher Bildungschancen für alle ist – unterschätzt man mit solchen Unterstellungen die Fähigkeit der Bürger, sich eigenständig für ein leistungsorientiertes Leben zu entscheiden, insbesondere zur Stärkung der eigenen Familie. Und die Erbschaftssteuer - reformiert oder nicht - trägt in keiner Weise zur Stärkung der Familie bei. Dann doch besser den gerechtesten Weg für alle: Die Abschaffung der Erbschaftssteuer. Andere Länder wie Schweden und Portugal machen vor, dass es auch ohne geht.

In diesem Sinne
Ihr Rainer Beckmann, Vorsitzender


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