| Bitte beachten Sie: Das Urteil im Gas-Prozess ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtwerke haben bereits Berufung eingelegt.
Ganz wichtig: Nach Auffassung des Landgerichts Hannover können die Kunden nur dann zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen, wenn sie Widerspruch gegen die Preise der Stadtwerke eingelegt haben. Dieser Widerspruch wirkt nach Auffassung des Landesgerichts nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat, in dem er eingelegt wurde. Wenn Sie also im Februar Widerspruch einlegen, gilt er ab Februar 2007 und für die Zukunft. Das Gleiche gilt für Abschläge und Jahresabrechnungen. Diese können erst ab dem Monat gekürzt werden, in dem der Widerspruch eingelegt wurde. Wir empfehlen dringend, das einbehaltene Geld zurückzulegen, da der volle Gaspreis dann zu zahlen wäre, wenn die Stadtwerke Hannover vor dem Oberlandesgericht Celle, bzw. dem Bundesgerichtshof Recht bekämen.
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Hannovers empfehlen wir auch, die Widersprüche sowie die Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt durch Absendung unserer Musterbriefe regelmäßig zu wiederholen. Dies sollte man mindestens nach jeder Jahresabrechnung geschehen.
Mit den Vorbehaltsschreiben sowie der Ankündigung der Rechnungskürzung können grundsätzlich alle Gaskunden, die zu einem Allgemeinen Tarif von ihrem örtlichen Gasversorgungsunternehmen versorgt werden, gegen die Preisstellung ihres Versorgers vorgehen, also z.B. auch gegen E.ON Avacon und andere Stadtwerke.
Den Widerspruch können auch Gas & Fix–Kunden verwenden.
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