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Stadtwerke und Einzugsermächtigungen

In letzter Zeit werden uns vermehrt Schreiben der Stadtwerke Hannover AG vorgelegt, in denen den Kunden, die Ihre Abschläge für die Gasversorgung ohne die letzte Erhöhung zahlen, mitgeteilt wird, dass eine „Einschränkung“ einer den Stadtwerken erteilten Einzugsermächtigung nicht möglich ist. Der Grund ist offenbar, dass die Stadtwerke Hannover fürchten, wenn sie die Abschläge in der alten Höhe einziehen, sich vorhalten lassen müssen, sie hätten den Abschlag in dieser Höhe anerkannt. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, die Einzugsermächtigung ganz zu widerrufen und einen Dauerauftrag zu erteilen, selbst wenn dies mit Kosten verbunden sein kann. So vermeiden Sie eine Auseinandersetzung mit den Stadtwerken über die Frage, ob eine erteilte Einzugsermächtigung auch ausgeübt werden muss. Auf dem Dauerauftrag ist unter Verwendungszweck aber auf jeden Fall Folgendes zu vermerken: „Zahlung für Gas erfolgt unter Vorbehalt“.

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